Hallo allerseits,
gelegentlich kommt es vor, dass Musikstücke vom Komponisten selbst bearbeitet werden und so zwei gleichberechtigte Fassungen entstehen. Zwei Beispiele möchte ich zum Einstieg nennen:
Luigi Cherubini komponiert 1815 eine viersätzige Sinfonie in D-dur, ein Auftragswerk für die Londoner Philharmonic Society. 14 Jahre später arbeitet er dieses Sinfonie zu einem Streichquartett in C-dur um, wobei er den zweiten Satz neu komponiert.
Luigi Cherubini
Knapp 100 Jahre später geht Hans Pfitzner den umgekehrten Weg: Sein viersätziges Streichquartett cis-moll op. 36 bearbeitet er für grosses Orchester; so entsteht die Sinfonie op. 36a.
Hans Pfitzner
Als Hörer steht man etwas ratlos vor den beiden Fassungen - welcher soll man den Vorzug geben? Der jüngeren, da sie sozusagen dem letzten Stand entspricht? Oder der ursprünglichen? Oder sind beide gleichberechtigt?
Sicher gibt es noch weitere Beispiele für diese Bearbeitungspraxis. Welche kennt Ihr und wie beurteilt Ihr die beiden Fassungen? Ich bin schon sehr gespannt...
Viele Grüsse von Fugato