Wer kennt sich aus, dürfen Hörproben auf Webseiten auch von Komponisten stammen die noch keine 70 Jahre tot sind, oder ist es generell nicht erlaubt? Kommt es vielleicht auf die Länge der Hörprobe an?
Man hört so unterschiedliche Meinungen und ich bin unsicher geworden.
Ich denke mal youtube und die Firmen wie Amazon haben ein Sonderabkommen, oder?