Liebe Elisabeth,
nach 1806 ist dies juristisch freilich etwas fragwürdig.
(Wobei ich ja immer noch meine, daß die "Auflösung" des HRR durch Franz II. ohnehin juristisch anfechtbar wäre – der Reichstag hat diesen Entschluß nie verabschiedet, es war quasi ein letzter absolutistischer Akt des Römischen Kaisers, Letzten in einer Reihe seit Augustus.)
Lieber Travinius,
bereits "Salome" allein sichert Strauss einen Rang unter den bedeutendsten (Opern-)Komponisten des 20. Jahrhunderts.
Zumindest bis 1648 bezog es ja die Schweiz noch formal mit ein. Aber gut, zu Mozarts Lebzeiten nicht mehr.