@ Thophilus .
Deine Vermutungen sind nachweislich f a l s c h !
Es gab bereits , hier vorliegend , Aufnahmen unter anderem von Ferruccio Bussoni aus dem November 1925 (!!) , die beweisen ,
dass Aufnahmelängen von deutlich über 15 Minuten möglich gewesen sind .
Und die Aufnahmen mit Josef Hofmann zum Teil auch vor den 1930er Jahren beweisen ebenfalls , das z. B. die beiden Chopinkonzerte wie auch das 4. Klavierkonzert von Ludwig van Beethoven ( hier relevant der 1. Satz ) auch diese Aufnahmelängen zugelassen haben .
Man solteb nicht " Vermutungen " und " Annahmen " zum Masstab seiner sog. Argumentation machen .
Das ist nicht sachdienlich !
Frank